Diese Rechte haben Sie bei Krediten
Als Kreditnehmer haben Sie nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Diese sollten Sie kennen, um Sie auch in Anspruch nehmen zu können. Sie sind nämlich vielschichtiger als vorab gedacht.
Werfen Sie einen genauen Blick auf die Abrechnung Ihres Kredites. Denn die Banken dürfen keine gesonderte Bearbeitungsgebühr mehr verlangen. Wurde diese in vergangenen Jahren bei Ihrer Finanzierung berechnet, können Sie die bezahlte Gebühr innerhalb einer Verjährungsfrist zurückfordern. Ein zweites wesentliches Recht, das Sie in Verbindung mit Ihrem Kredit haben, ist die Informationspflicht. Das bedeutet, dass Ihre Bank Sie über sämtliche Pflichten, Kosten und Bedingungen vor Abschluss des Kreditvertrages informieren musste. Dabei gelten Musterverträge, die EU-weit gültig sind. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die Kosten der Finanzierung. Werden gewisse Formerfordernisse nicht eingehalten, können Sie davon ausgehen, dass der komplette Kreditvertrag nicht gültig ist. Beachten Sie in diesem Zusammenhang allerdings, dass bei oder nach Auszahlung des Kreditbetrages dieser Mangel nicht mehr geltend gemacht werden kann. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie die Vertragskopie gründlich prüfen.
Einen zweiten Blick sollten Sie auf die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag werfen. Denn bei Verbraucherdarlehen muss eine Widerrufsfrist von 14 Tagen gelten. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Das gilt auch für Finanzierungen, die Sie direkt für einen Einkauf im Geschäft abgeschlossen haben. Eine Ausnahme gibt es bei den sogenannten Null-Prozent-Finanzierungen. Diesbezüglich haben Sie keinerlei Rücktritts- oder Widerrufsrechte.
Letztendlich gelten noch besondere Rechte hinsichtlich der Vorfälligkeitsentscheidung. Deren Höhe wird als Gebühr für eine vorzeitige Rückzahlung einer Finanzierung bei Ratenkrediten, die nach dem 11.06.2011 geschlossen wurden, begrenzt. Das bedeutet, dass Sie derartige Kredite jederzeit kündigen und die Bank kann dafür maximal ein Prozent der noch ausstehenden Summe als Entschädigung in Rechnung stellen. Ist die Restlaufzeit kürzer als 12 Monate, darf der Betrag nur mehr bei 0,5 Prozent der noch offenen Kreditsumme liegen.