Schufadaten zur Privatinsolvenz löschen lassen

Die Abkürzung Schufa bedeutet „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Sie ist keine öffentliche Institution, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Sie sammelt nicht nur Verbraucherdaten wie Namen und Adressen. Sie speichert auch Informationen zur Kontoführung, Kreditkartennutzung und generell zum gesamten Zahlungs- und Konsumverhalten des Verbrauchers. Aufgrund der gesammelten Daten berechnet die Schufa den sogenannten Score, der die Kreditwürdigkeit des Konsumenten einschätzen soll. Schufa-Daten entscheiden im Alltag des Kunden, ob er etwa einen Handyvertrag abschließen kann oder ob ihm ein Kredit gewährt wird.

Schufa und Daten zur Privatinsolvenz

In die Datensammlung der Schufa fließen alle Informationen zur Privatinsolvenz eines Verbrauchers ein und werden an anfragende Unternehmen weitergegeben. Für den Betroffenen hat dies weitreichende Folgen für seine ohnehin schon schwierige wirtschaftliche Situation. Will er etwa in eine günstigere Wohnung wechseln, um Kosten zu sparen, so scheitert er möglicherweise an der vom neuen Vermieter geforderten Schufa-Selbstauskunft.

Gesetzliches Recht auf kostenlose Auskunft

Der Gesetzgeber hat in § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) die Schufa zur Auskunft verpflichtet. Sie muss jedem Bürger Einblick in die über ihn gespeicherten Daten gewähren. Einmal im Jahr kann Jeder einen gebührenfreien Antrag auf Selbstauskunft bei der Schufa stellen. Laut § 35 des BDSG kann der Betroffene die Korrektur oder Löschung falscher Einträge verlangen.

Privatinsolvenz aus der Schufa entfernen

Privatinsolvenzverfahren dauern in der Regel sechs Jahre. Im Anschluss folgt die Entscheidung über die Restschuldbefreiung. Negative Schufa-Einträge zur Privatinsolvenz dürfen weitere volle drei Kalenderjahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung bestehen bleiben. Für Betroffene bedeuten diese insgesamt neun Jahre negativer Einträge auch eine neunjährige eingeschränkte Geschäftsfähigkeit. Informationen über die Aufhebung eines Insolvenzverfahrens muss die Schufa nach drei vollen Kalenderjahren löschen. Die dreijährige Frist gilt ebenfalls für Hinweise auf eine mögliche Ablehnung der Restschuldbefreiung. Die eigenen Daten zur Privatinsolvenz in der Schufa sollten genau kontrolliert werden. Fristgerechtes Löschen negativer Einträge schützt vor wirtschaftlichen Nachteilen.

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