Hausgeld für Eigentumswohnung – Höhe, Berechnung & Bestandteile
Unter dem Hausgeld oder auch Wohngeld versteht man eine Summe, die sich aus mehren Anteilen zusammen setzt, die Sie als Wohnungseigentümer monatlich ein zu bringen haben. Das Wohngeld errechnet sich aus den auch von Mietern zu tragenden Betriebskosten für Heizung, Müllabfuhr, Warmwasser etc. und den Kosten für die Hausverwaltung sowie den für die Gemeinschaft benötigten Rücklagen, die im Falle von Anschaffungen, Renovierungen, Verschönerungsmaßnahmen innen und außen des Gesamtkomplexes zu zahlen sind.
Ärgerlich als Posten, aber nötig: die Instandhaltungsrücklage
Bei der Berechnung der Posten bzw. ihrer genauen Höhe gilt das Prinzip, dass im Verteilerschlüssel angegeben wird, wie hoch sich der Anteil des einzelnen Eigentümers an der Gesamtimmobilie beläuft. Die so genannten Miteigentumsanteile, die MEA, gelten als Grundlage für die Berechnung des Hausgeldes. Ihre kleine Wohnung mit den beiden Wohnräumen schlägt sich also deutlich niedriger nieder als das Penthouse Ihres Nachbarn im oberen Stock, das sich über die gesamte Hausfläche erstreckt. Für Eigentumswohnungen werden Kosten veranschlagt, die sicher stellen sollen, dass im Falle von nötig gewordenen Veränderungen am Haus, wie Malerarbeiten oder die Neugestaltung des Treppenhauses, genug Geld zur Verfügung steht. Verwaltet wird dieses Geld von einem Hausverwalter, den die Eigentümergemeinschaft bestimmt und auf den Versammlungen mit Anweisungen instruiert.
Ein interessantes Thema: die Heizkostenverordnung
Einen Sonderfall stellen die Heiz- und Warmwasserkosten dar. Erstere werden klar in der gesetzlich vorgeschriebenen Heizkostenverordnung festgelegt. Auch die Kosten für das Kaltwasser gehören nicht zum allgemein zu verwaltenden „Besitz“, da diese fast immer individuell gemessen und abgerechnet werden. Zu den Verwaltungskosten sei noch angemerkt, dass diese nicht in Abhängigkeit zur Wohnungsgröße gezahlt wird, sondern in der Regel für alle Parteien gleich hoch angesetzt werden. Die Formel gilt also, dass sich das Hausgeld so errechnet: Betriebskosten plus Kosten für die Verwaltung plus Instandhaltungsrücklage. Zur Grundsteuer lässt sich sagen, dass sie sozusagen außen vor bleibt und von jedem Eigentümer separat zu zahlen ist. Alle Posten, also das Hausgeld und seine diversen Bestandteile plus Grundsteuer, sind bei der Entscheidung pro oder contra Eigentumswohnung zu berücksichtigen.