Was tun, wenn man seine Schulden nicht mehr bezahlen kann?

In die unliebsame Schuldenfalle zu geraten, kann gerade in der heutigen Zeit sehr schnell passieren: So ist es auch nicht verwunderlich, dass laut Bundesregierung jeder zehnte Erwachsene in Deutschland überschuldet ist. Aber was tun, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Rechnungen aus eigener Kraft zu begleichen? Sei es durch einen privaten Schicksalsschlag, eine schwere Krankheit oder aufgrund eines Jobverlustes und der damit verbundenen längeren Arbeitslosigkeit: Jede Situation ist individuell, aber es gibt Wege und Möglichkeiten der Verschuldungsspirale wieder zu entkommen. Was Sie tun können, wenn Sie die Forderungen der Gläubiger nicht mehr bezahlen können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Hilfsangebote in Anspruch nehmen

Zunächst ist es wichtig, dass Sie Unterstützung in Anspruch nehmen. Das Thema ist gesellschaftlich zwar noch immer mit großer Scham behaftet, jedoch sollte Sie dies nicht davon abbringen, professionelle Hilfsangebote aufzusuchen: In Deutschland bieten verschiedene gemeinnützige und kommunale Träger eine kostenlose Schuldnerberatung an. Jedoch müssen Sie hier angesichts des kostenfreien Angebots mit Wartezeiten rechnen, bis Sie das Informationsgespräch in Anspruch nehmen können. Auch Rechtsanwälte bieten eine Schuldnerberatung an. Diese ist allerdings wiederum mit Kosten verbunden. Anschließend erarbeitet der Anwalt bzw. die Beratungsstelle mit Ihnen individuelle Lösungswege, wie Sie Ihre Schulden beseitigen können bzw. wie Sie weitere Zahlungsforderungen vermeiden. Hierfür werden in der Beratung Ihre Ein- und Ausgaben gegenübergestellt und ein persönlicher Plan erstellt, wie Sie diese Ausgaben senken oder teilweise vermeiden können. Beispielsweise können Kosten durch die Aufgabe eines Fahrzeugs oder den Umzug in eine günstigere Wohnung gesenkt werden. Auch prüft die Beratungsstelle die genaue Höhe Ihrer Schulden, damit anschließend mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Ziel ist es, dass Sie einen Teil Ihrer Schulden begleichen und der Gläubiger auf einen Teil seiner Zahlungsforderungen verzichtet. Allerdings gelingt eine außergerichtliche Einigung nicht immer. Dies ist beispielsweise dann so, wenn die Forderungen der Gläubiger zu hoch sind. Ist dies der Fall, unterstützt Sie die Beratungsstelle oder der Rechtsanwalt bei der Einleitung der Privat- bzw. Verbraucherinsolvenz.

Letzter Ausweg: Privatinsolvenz

Konnte mit den Gläubigern keine Einigung erzielt werden bzw. stimmt der Gläubiger dem Angebot zur Bezahlung der Schulden nicht zu, wird in der Regel ein privates Insolvenzverfahren eingeleitet. Dieses dauert aktuell drei Jahre – anschließend werden Sie von der Zahlungspflicht Ihrer Restschulden befreit. Nach dem Start des Verfahrens wird zunächst geprüft, ob es pfändbare Vermögenswerte gibt, die an die Gläubiger verteilt werden können. Anschließend startet die sogenannte „Wohlverhaltensphase“ und somit die Abtretung Ihres pfändbaren Einkommens an den Insolvenzverwalter.

Soweit muss es aber erst gar nicht kommen: Prävention ist hier immer noch die beste Wahl. Scheuen Sie sich also nicht, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Für jede individuelle Situation wird dort eine passende Lösung gefunden.

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