Der Verkauf einer Lebensversicherung – worauf achten?
Beim Verkauf Ihrer Lebensversicherung treten Sie in erster Linie Ihre Ansprüche aus der Police an einen sogenannten Policenankäufer ab, der Ihnen einen dazu fix vereinbarten Betrag überweist. Dafür erhalten Sie bei Ablauf des Vertrages keine Zahlung mehr, der Hinterbliebenenschutz bleibt jedoch zunächst noch erhalten. Im Todesfall erhalten Ihre Angehörigen dann den Betrag abzüglich des Kaufpreises der Police und seiner bis dahin bezahlten Prämien inclusive Zinsen.
Grundsätzlich können Sie Ihre Lebensversicherung ab einem Mindestrückkaufswert von 10.000 Euro verkaufen. Dieser Schritt ist jedoch immer gut zu überlegen, denn meist profitiert lediglich der Policenankäufer und nicht Sie. Wenn Sie lediglich während einiger Zeit die Prämie nicht zahlen können, sollten Sie deshalb nicht gleich verkaufen, sondern eine Stundung beantragen. Sollten Sie sich tatsächlich zu einem Verkauf entschließen, achten Sie auf die Seriosität der Anbieter. Diese sollten im Bundesverband für Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen, kurz BVZL, organisiert sein. Auch Ratenzahlungen oder Gebührenleistungen bzw. Investition des Erlöses aus der Police in einen geschlossenen Fonds sind ein Indiz, dass es sich hier um ein nicht seriöses Angebot handelt.
Haben Sie den passenden Policenankäufer gefunden, sollten Sie noch klären, ob Sie den Verkaufserlös aus der Lebensversicherung versteuern müssen. Dies ist meist nicht der Fall, wenn Ihr Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde oder aber mindestens 12 Jahre lang gelaufen ist und Sie mindestens für fünf Jahre die Beiträge einbezahlt haben. Verträge, die nach dem 31. März 1996 abgeschlossen wurden, muss ein Todesfallschutz in der Höhe von mindestens 60 Prozent der Beitragssumme festgelegt werden. Haben Sie Ihre Lebensversicherung 2005 oder später abgeschlossen, müssen Sie 25 Prozent Abgeltungssteuer und einen Solidaritätszuschlag zahlen. Sie müssen den Erlös aber nicht versteuern, wenn die insgesamt geleisteten Beitragssummen den Kaufpreis der Police übersteigen. Diese steuerlichen Grundlagen und Voraussetzungen sollten Sie vor dem Verkauf der Police mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt entsprechend abklären.