Die Baunebenkosten beachten

Viele Bauherren machen den Fehler, beim Hausbau die Nebenkosten zu unterschätzen. Unter dem Begriff Baunebenkosten versteht man alle Ausgaben, die nichts mit dem Grundstückspreis oder den unmittelbaren Kosten für den Hausbau zu tun haben. Sie liegen durchschnittlich bei 15 bis 20 Prozent der kompletten Bausumme.

Erster Bestandteil der Baunebenkosten ist die Maklerprovision, sollten Sie über ihn das Grundstück gekauft haben. Der Prozentsatz dabei ist von der Region bzw. einer eventuell getroffenen Vereinbarung abhängig. Üblicherweise liegt der Betrag zwischen drei und sechs Prozent der Kaufsumme. Damit Ihre Kaufverträge beurkundet werden, müssen Sie eine Notar beauftragen, der entsprechende Gebühren verlangt. Auch der Grundbucheintrag, der zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer zu zahlen ist und bis zu zwei Prozent des Kaufpreises ausmacht, muss bei der Baunebenkostenberechnung enthalten sein.

Der Hausbau selbst verursacht ebenfalls Nebenkosten, da Banken oder Bausparkassen individuelle Bearbeitungsgebühren und Kosten für Gutachten, Bereitstellungszinsen oder Zuschläge für Teilauszahlungen berechnen. Diese sind zwar individuell verhandelbar, müssen aber von Ihnen in jedem Fall bezahlt werden. Diese Zusatzkosten können entweder als Teil einer Rate anfallen oder aber der Zinssatz für Ihren Kredit wird um diesen Wert erhöht. Auch die Eintragung der Grundschuld für die Bank kostet extra, und zwar meist 0,5 Prozent des Darlehensbetrages.

Als nächster Bestandteil der Baunebenkosten ist die Grunderwerbsteuer zu beachten. Hier dient als Berechnungsgrundlage der Kaufpreis. Der Prozentsatz schwankt hingegen zwischen jedem einzelnen Bundeslang und kann zwischen 4,5 und 6,5 Prozent betragen. Relativ kompliziert in der Berechnung sind die Erschließungskosten für das Grundstück, denn sie sind vor allem von regionalen Richtlinien abhängig. Entsprechende Informationen erhalten Sie hier bei der zuständigen Kommune.

Geht es um die Kosten der Erschließung, sollten Sie mit knapp 5.000 Euro rechnen. Diese Kosten können für Wege, Plätze und Gartenanlage anfallen, wobei Sie natürlich auch den Hausanschluss für Wasser, Abwasser und Elektroleitungen berechnen müssen.

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